Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der VDI Bezirksverein München, Ober- und Niederbayern e.V. (im Folgenden VDI BV München genannt) ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke auf dem Gebiet der Technik. Zur Zweckerfüllung gehört unter anderem die Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen. Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand 27. Oktober 2021. 

AGB für Teilnehmer an Präsenz- und digitalen Fachveranstaltungen

1. Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmen, Behörden, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen. Der VDI BV München erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm.

Der VDI BV München behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Dozenten und/oder Änderungen im Programmablauf unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vor. 

2. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung muss per E-Mail, Fax, Post oder online unter www.vdi-sued.de an den VDI BV München erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird durch die Bestätigung des VDI BV München rechtsverbindlich.

3. Hotel und Anfahrt bei Präsenzveranstaltungen
Die Zimmerbuchung muss vom Teilnehmer selber vorgenommen werden. Im Veranstaltungshotel sind in der Regel Kontingentzimmer vorreserviert, die Sie unter dem Stichwort „VDI“ abrufen können. Bitte kontaktieren Sie dazu telefonisch das Veranstaltungshotel. Ein Anspruch auf diese Sonderkonditionen oder freie Zimmerkontingente besteht nicht. 

4. Stornierung durch den VDI BV München
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstigen nicht vom VDI BV München zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bei einer Präsenzveranstaltung behält sich der VDI BV München in diesen Fällen vor, anstelle einer Stornierung die Teilnehmer auf eine entsprechende Online-Veranstaltung umzubuchen, die an Qualität und Wissensvermittlung der Präsenzveranstaltung entspricht. Bei Umbuchung einer Tagung oder Konferenz auf eine Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen angemessenen Preisnachlass, der insbesondere die fehlende Möglichkeit der Teilnahme am Rahmenprogramm vor Ort zum persönlichen Austausch und zur Erweiterung des beruflichen Netzwerkes berücksichtigt.

Die vorstehenden Regelungen stellen keinen Rücktrittsgrund für die Teilnehmer dar. Sie finden auch dann Anwendung, wenn der VDI BV München die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund des Erreichens der Mindesteilnehmeranzahl bereits bestätigt hat.

Der VDI BV München behält sich vor, die Veranstaltung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen.

Bei Stornierung durch den VDI BV München besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des VDI BV München.

5. Kontaktnachverfolgung und Hygieneregeln bei Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung durch den VDI BV München vorgegeben Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung und Einhaltung der Corona-Bestimmungen, über die die Teilnehmer rechtzeitig informiert werden. 

6. Abmeldung durch Teilnehmer
Abmeldungen müssen in Schrift- oder Textform erfolgen. Bei einer Abmeldung von einer kostenpflichtigen Veranstaltung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von EUR 250,-- zzgl. USt. erhoben. Nach dieser Frist ist die volle Teilnahmegebühr gemäß Rechnung zu zahlen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel bzw. der Eingang der Mail des VDI BV München. Sofern die volle Teilnahmegebühr fällig wird, senden wir nach Eingang des Rechnungsbetrages die Veranstaltungsunterlagen auf Wunsch zu. 

Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden. Sollte der Ersatzteilnehmer nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen erfüllen wie der gemeldete Teilnehmer (z.B. VDI-Mitgliedschaft) erfolgt eine Rechnungskorrektur.

Die Regelungen über die Abmeldung von der Veranstaltung werden für den Fall entsprechend angewendet, dass ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung der Veranstaltung fernbleibt.

7. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der VDI BV München haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Ein Auswahlverschulden bezüglich der Wahl des Veranstaltungsortes wird nicht übernommen. Im Falle der Durchführung einer Online-Veranstaltung übernimmt der VDI BV München keine Gewähr für die technisch einwandfreie Übermittlung und den Empfang der Daten. 

8. Veranstaltungsunterlagen
Die Veranstaltungsunterlagen werden jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt.

9. Urheberrechte
Sämtliche Veranstaltungsunterlagen - Manuskripte, Übungen und Fallstudien – sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran liegen ausschließlich beim VDI BV München. Den Teilnehmern wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Vervielfältigung, Digitalisierung, Veröffentlichung, Vertrieb oder Zugänglichmachung zum Download oder jede andere Verwendung außerhalb der Veranstaltung – auch wenn sie nur auszugsweise erfolgt – bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des VDI BV München. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Urheberrechte zu wahren und die Veranstaltungen nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nutzen. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.

10. Veranstaltungsgebühren
Die Veranstaltungsgebühren beinhalten sämtliche Veranstaltungsunterlagen, bei Präsenzveranstaltungen auch das Mittagessen an jedem vollen Veranstaltungstag, sowie die Pausengetränke. Die Veranstaltungsgebühren verstehen sich ohne USt..

11. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Sie sind zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, Ihre Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.

14. Schriftlichkeit
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses, der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.

15. Einwilligung zur Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen der Teilnehmer
Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Fotografien und/oder Filmaufnahmen im Auftrag des VDI BV München erstellt werden und diese Fotografien bzw. Filmaufnahmen einen Teilnehmer erkennen lassen, erklärt die betroffene Person ihr Einverständnis hiermit und mit der (unentgeltlichen) Verwendung der fotografischen Aufnahmen seiner Person für Werbemaßnahmen des VDI BV München für vergleichbare Veranstaltungen, insbesondere durch Printwerbung, Internet, Social Media, sonstige Druckwerke und Presseartikel. Eine Verwendung der fotografischen bzw. filmischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Fotografien oder Filmaufnahmen an Dritte ist unzulässig, es sei denn an Pressevertreter für Presseberichte zu der Veranstaltung. Referenten und Teilnehmer gelten insoweit nicht als Dritte.

Die betroffene Person willigt ferner darin ein, dass die Fotografien des VDI BV München in digitaler Form für die vorstehend beschriebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet werden.

Sollte die betroffene Person mit der Anfertigung einer fotografischen oder filmischen Darstellung ihrer Person nicht einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung am Check-in-Counter. Die betroffene Person kann einer etwaigen Verwendung ihrer Fotografien bzw. Filmaufnahmen zu Werbezwecken für die Zukunft jederzeit durch eine Mitteilung in Textform gegenüber dem VDI BV München widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird der VDI BV München die betroffenen Fotografien bzw. Filmaufnahmen nicht mehr weiter zu Werbezwecken verwenden und die digital gespeicherten Fotografien löschen, sofern die Person identifizierbar ist.

16. Einwilligung zur Weitergabe von Teilnehmerlisten
Der Teilnehmer willigt auch darin ein, dass die Teilnehmerliste mit den von ihm angegebenen Daten (Name, Unternehmen) zur Ansicht ausgelegt und in Einzelfällen an andere Teilnehmer der Veranstaltung und präsente Aussteller sowie Sponsoren weitergegeben werden, um den gegenseitigen Kontakt zu erleichtern. Der Verwendung der Daten zu diesem Zweck kann der Teilnehmer jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber dem VDI BV München widersprechen.

17. Online Streitbeilegungs-Plattform
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/odr

Der VDI BV München ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

18. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Auf unsere allgemeinen Informationen zur Verwendung Ihrer Daten weisen wir hin auf www.vdi-sued.de/datenschutz

19. Widerrufsrecht für Verbraucher
Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht von Gesetzes wegen ausgeschlossen sein kann (§ 312g BGB). Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Sofern Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:

VDI Bezirksverein München, Ober- und Niederbayern e.V., Westendstraße 199 (TÜV SÜD), 80686 München | Email: bv-muenchen@vdi.de

AGB für Sponsoring von Veranstaltungen

1. Buchung
Die Buchung der Sponsoringleistungen erfolgt bezugnehmend auf das schriftlich vorliegende Sponsoringangebot unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Buchung muss per E-Mail, Fax oder Post an den VDI BV München erfolgen.

Die Buchung ist verbindlich unabhängig von der Buchungsbestätigung, durch die der Sponsoringvertrag rechtsgültig wird. Mit der Buchung ggf. aufgeführte Bedingungen werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die AGB des Vertragspartners. Sofern die gebuchten Sponsoringpakete eine Ausstellungsteilnahme beinhalten, stellen besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden, keine Bedingung für eine Beteiligung dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden, es sei denn er ist schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart. 

2. Zulassung/Bestätigung
Zugelassen als Sponsoren werden nur Unternehmen und Institutionen, die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sind, die in einem direkten Bezug zu den Veranstaltungsthemen, den Veranstaltungsteilnehmern oder der jeweils vertretenden Branche stehen. Über die Zulassung von Unternehmen und Institutionen entscheidet der VDI BV München. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Zulassung als Sponsor wird schriftlich bestätigt. Sie ist nur für das darin genannte Unternehmen oder die Institution gültig. Mit der Übersendung der Buchungsbestätigung ist der Sponsoringvertrag zwischen dem Sponsor und dem VDI BV München geschlossen.

Der VDI BV München ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.

3. Vertragsumfang
Die Leistungen des VDI BV München und die Gegenleistungen des Sponsors sind im Detail im jeweiligen Sponsoringangebot beschrieben.

4. Ausschließlichkeit
Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Verträge mit Sponsoren zu schließen, es sei denn, dass explizit Exklusivität einer Leistung innerhalb des Sponsoringpaketes durch den Veranstalter zugesichert ist.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch sobald eine Teilleistung des Sponsoringpaketes durch den Veranstalter erbracht ist. Die Begleichung ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug unter Angabe der in der Anmeldung und Rechnung genannten Kennziffer fällig.

Sie sind zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, Ihre Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

6. Weitervermittlung
Es ist nicht gestattet, einzelne oder alle Leistungen des Veranstalters aus dem Sponsoringpaket gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben.

7. Rücktritt und Nichtteilnahme bzw. Nichterfüllung des Sponsors
Eine Stornierung des Sponsorings seitens des Sponsornehmers ist kostenfrei nur bis zur Zulassung seitens des VDI BV München möglich. Bei einer Stornierung nach Zulassung fällt der vertraglich vereinbarte Betrag auch dann in voller Höhe an, wenn der Sponsor die ihm zugeteilte Standfläche nicht belegt oder andere Leistungen aus dem Sponsoringpaket nicht wahrnimmt.

8. Nichterfüllung des Veranstalters 
Erfüllt der VDI BV München aus eigenem Verschulden vertragliche zugesagte Leistungen gegenüber dem Sponsor nicht, so hat der VDI BV München die Sponsoren unverzüglich hiervon zu unterrichten und abhängig von der Art der Nichtleistung den Sponsoren eine gleichwertige Alternative anzubieten.

Sofern die gebuchten Sponsoringleistungen eine Ausstellungsteilnahme beinhalten und die zugeteilte Fläche aus einem vom VDI BV München nicht verschuldeten Anlass nicht verfügbar ist, und kann eine andere Fläche zur Verfügung gestellt werden, so hat der Sponsor keinen Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Sponsoring- Gebühr, sofern eine andere Fläche zur Verfügung gestellt werden kann.

Kann der VDI BV München die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht vom VDI BV München zu vertretenden Umständen nicht durchführen, so hat er die Sponsoren unverzüglich hiervon zu unterrichten.

Etwaige geldwerte Vorteile aus bereits zustande gekommenen Werbeleistungen sind in Abzug zu bringen. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der VDI BV München kann in den vorgenannten Fällen, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen oder eine angemessene digitale Alternative anbieten. In diesen Fällen hat er den Sponsor hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist vorbehaltlich der Regelung in Nr. 15 ausgeschlossen.

9. Technische Leistungen
Sämtliche technische Installationen im Rahmen des Sponsorings müssen mit dem VDI BV München abgestimmt werden.

10. Einwilligung zur Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen der Sponsoren
Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Fotografien und/oder Filmaufnahmen im Auftrag des VDI BV München erstellt werden und diese Fotografien bzw. Filmaufnahmen einen Sponsor erkennen lassen, erklärt die betroffene Person ihr Einverständnis hiermit und mit der (unentgeltlichen) Verwendung der fotografischen Aufnahmen seiner Person für Werbemaßnahmen des VDI BV München für vergleichbare Veranstaltungen, insbesondere durch Printwerbung, Internet, Social Media, sonstige Druckwerke und Presseartikel. Eine Verwendung der fotografischen bzw. filmischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Fotografien oder Filmaufnahmen an Dritte ist – soweit nicht explizit in einem zusätzlichen Vertrag vereinbart – unzulässig, es sei denn an Pressevertreter für Presseberichte zu der Veranstaltung. Referenten, Teilnehmer und Sponsoren gelten insoweit nicht als Dritte.

Die betroffene Person willigt ferner darin ein, dass die Fotografien des VDI BV München in digitaler Form für die vorstehend beschriebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet werden.

Sollte die betroffen Person mit der Anfertigung einer fotografischen oder filmischen Darstellung seiner Person nicht einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung am Check-in-Counter. Die betroffene Person kann einer etwaigen Verwendung seiner Fotografien bzw. Filmaufnahmen zu Werbezwecken für die Zukunft jederzeit durch eine Mitteilung in Textform gegenüber dem VDI BV München widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird der VDI BV München die betroffenen Fotografien bzw. Filmaufnahmen nicht mehr weiter zu Werbezwecken verwenden und die digital gespeicherten Fotografien löschen, sofern die Person identifizierbar ist.

11. Versicherung
Versicherungen gegen Schäden und Diebstahl von Gegenständen des Sponsors sind durch den Sponsor selber abzuschließen.

12. Schriftlichkeit
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses, der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.

13. Wohlverhalten, Unterrichtung, Vertraulichkeit, Zweckbindung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Sponsoren sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen des VDI BV München insbesondere auf dessen Ruf und Ansehen sowie auf Sinn und Prestige der gesponserten Veranstaltung Rücksicht zu nehmen. Die genannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(2) Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich bei individuellen Sponsoringvereinbarungen den Inhalt insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen jedweder Art Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Vertragsparteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

14. Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Ansprüche der Sponsoren gegen den VDI BV München sind unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung geltend zu machen.

15. Haftung
Der VDI BV München haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der VDI BV München haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) betrifft. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. In diesem Zusammenhang besteht keine Haftung des VDI BV München für den Ersatz mittelbarer Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Von vorgenannten Haftungsausschlüssen ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der VDI BV München übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Werbe- und Imageaktivitäten die vom Sponsor angestrebte Werbewirkung auch erreichen. Ihre Haftung aus diesem Vertrag wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.

18. Verwendung Ihrer Daten
Auf unsere allgemeinen Informationen zur Verwendung Ihrer Daten auf www.vdi-sued.de/datenschutz weisen wir hin.

AGB für begleitende Fachausstellungen von Veranstaltungen

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf dem Formular „Anmeldung zur Fachausstellung“ der entsprechenden Veranstaltung des VDI BV München unter Anerkennung dieser AGBs. Die vollständig ausgefüllte Anmeldung ist einzusenden an den VDI Verein Deutscher Ingenieure, Bezirksverein München, Ober- und Niederbayern e.V., Westendstraße 199, D-80686 München oder via E-Mail an die Adresse auf dem Formular angegebenen Adresse. Die Anmeldung ist verbindlich unabhängig von der Zulassung. In der Anmeldung ggf. aufgeführte Bedingungen werden nicht berücksichtigt. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden.

2. Zulassung
Zugelassen werden Unternehmen und Institutionen, deren Exponate zur Veranschaulichung oder Ergänzung der vorgesehenen Thematik beitragen. Über die Zulassung von Unternehmen, Institutionen und Exponaten, entscheidet der VDI Bezirksverein München, Ober- und Niederbayern e.V. (VDI BV München). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich bestätigt. Sie ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung der Anmeldebestätigung ist der Vertrag zwischen dem Aussteller und dem VDI BV München geschlossen. Der VDI BV München ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.

3. Platzzuteilung und Platzänderungen
Ist die zugeteilte Fläche aus einem von dem VDI BV München nicht verschuldeten Anlass nicht verfügbar, und kann eine andere Fläche zur Verfügung gestellt werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

4. Zahlungsbedingungen
Sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens 30 Werktage vor der Veranstaltung ohne Abzug unter Angabe der in der Anmeldung und Rechnung genannten Kennziffer. Bei späteren Zahlungen erlischt der Anspruch auf die Standfläche.

Sie sind zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, Ihre Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

5. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände
Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben.

6. Rücktritt und Nichtteilnahme
Bis zur Zulassung (Anmeldebestätigung) ist der Rücktritt oder die Reduzierung der Standfläche gegen eine Stornierungsgebühr von EUR 250,- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zulässig. Nach der Zulassung kann der Aussteller bis zu 30 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zurücktreten oder seine Standfläche reduzieren, sofern er dem VDI BV München keinen geringeren Schaden nachweist. Bei einem Rücktritt später als 30 Werktage vor der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

7. Aufbau und Gestaltung der Stände
Für den Aufbau und die Gestaltung der begleitenden Fachausstellung sind die Angaben verbindlich, die in den Informationen der jeweiligen Ausstellung des VDI BV München aufgeführt sind. Ca. 4-6 Wochen vor der Veranstaltung erhalten alle Aussteller die Informationen zur Standplatzierung, Standbauhöhen, Aufbauzeiten etc. Diese Informationen sind Bestandteil des Vertrages. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften sind für den Aussteller verbindlich.

8. Technische Leistungen
Sämtliche technische Installationen müssen mit dem VDI Wissensforum abgestimmt werden. Die Herstellung von Installationen durch ausstellereigene Techniker ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller für die verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden.

9. Auf- und Abbau
Auf- und Abbau der Exponate sowie die Ausstattung und Gestaltung des Standes sind - soweit in den Informationen zur begleitenden Fachausstellung nicht anders angegeben - vom Aussteller auszuführen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, sind die Exponate bis zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt vom Aussteller auf- bzw. abzubauen und abzutransportieren. Der VDI BV München ist ggf. berechtigt, die Räumung des Standes und Lagerung der Exponate auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen. Der vom Aussteller gemietete Stand ist im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

10. Einwilligung zur Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen der Aussteller
Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Fotografien und/oder Filmaufnahmen im Auftrag vom VDI BV München erstellt werden und diese Fotografien bzw. Filmaufnahmen einen Austeller erkennen lassen, erklärt die betroffene Person ihr Einverständnis hiermit und mit der (unentgeltlichen) Verwendung der fotografischen Aufnahmen seiner Person für Werbemaßnahmen des VDI BV München für vergleichbare Veranstaltungen, insbesondere durch Printwerbung, Internet, Social Media, sonstige Druckwerke und Presseartikel. Eine Verwendung der fotografischen bzw. filmischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Fotografien oder Filmaufnahmen an Dritte ist unzulässig, es sei denn an Pressevertreter für Presseberichte zu der Veranstaltung. Referenten und Aussteller gelten insoweit nicht als Dritte.

Die betroffene Person willigt ferner darin ein, dass die Fotografien vom VDI BV München in digitaler Form für die vorstehend beschriebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet werden.

Sollte die betroffen Person mit der Anfertigung einer fotografischen oder filmischen Darstellung seiner Person nicht einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung am Check-in-Counter. Die betroffene Person kann einer etwaigen Verwendung seiner Fotografien bzw. Filmaufnahmen zu Werbezwecken für die Zukunft jederzeit durch eine Mitteilung in Textform gegenüber dem VDI BV München widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird der VDI BV München die betroffenen Fotografien bzw. Filmaufnahmen nicht mehr weiter zu Werbezwecken verwenden und die digital gespeicherten Fotografien löschen, sofern die Person identifizierbar ist.

11. Versicherung
Versicherungen gegen Schäden und Diebstahl von Ausstellungsgegenständen sind durch die Aussteller selber abzuschließen.

12. Firmenwerbung
Die Ausstellungen erfüllen als Ergänzung im Rahmen der VDI-Veranstaltungen einen wissenschaftlichen und belehrenden Zweck. Daher sind nur solche Ausstellungsobjekte und fachlichen Beschreibungen zulässig, die thematisch mit dem Inhalt der Veranstaltung übereinstimmen. Vor diesem Hintergrund behält sich der VDI BV München eine Ablehnung von Ausstellungsstücken oder auch des gesamten Ausstellungsangebotes vor. Vorführungen, die mit einer Lärmbelästigung verbunden sind, können nur in den vortragsfreien Zeiten durchgeführt werden. Es ist den Ausstellern freigestellt, ihren Kunden- und Interessentenkreis zum Besuch der begleitenden Fachausstellung einzuladen. Die Öffnungszeiten der begleitenden Fachausstellungen sind durchgehend und richten sich nach den Zeiten für den Veranstaltungsablauf.

13. Besucher
Während der Veranstaltung berechtigt ausschließlich ein durch den VDI BV München ausgestelltes, gültiges Namensschild zum Besuch der begleitenden Fachausstellung. Namensschilder werden nach entsprechender Buchung ausgestellt für alle registrierten Teilnehmer, Referenten, Standbetreuer, Sponsoren sowie akkreditierte Vertreter der Presse. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem VDI BV München möglich und müssen schriftlich beantragt so wie bestätigt werden.

14. Schriftlichkeit
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses, der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.

15. Wohlverhalten, Unterrichtung, Vertraulichkeit, Zweckbindung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Sponsoren sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen des VDI BV München insbesondere auf dessen Ruf und Ansehen sowie auf Sinn und Prestige der gesponserten Veranstaltung Rücksicht zu nehmen. Die genannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(2) Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich bei individuellen Vereinbarungen den Inhalt insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen jedweder Art Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Vertragsparteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort

16. Absage einer Veranstaltung
Kann der VDI BV München die Ausstellung aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht vom VDI BV München zu vertretenden Umständen nicht durchführen, so hat er die Aussteller unverzüglich hiervon zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete, jedoch kann der VDI BV München bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.

Der VDI BV München kann in den vorgenannten Fällen, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen oder eine angemessene digitale Alternative anbieten. In diesen Fällen hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist vorbehaltlich der Regelung in Nr. 17 ausgeschlossen

17. Haftung
Der VDI BV München haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der VDI BV München haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) betrifft. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. In diesem Zusammenhang besteht keine Haftung des VDI BV München für den Ersatz mittelbarer Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Von vorgenannten Haftungsausschlüssen ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

18. Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Ansprüche der Aussteller gegen den VDI BV München sind unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung geltend zu machen.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München.

20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.

21. Verwendung Ihrer Daten
Auf unsere allgemeinen Informationen zur Verwendung Ihrer Daten auf www.vdi-sued.de/datenschutz weisen wir hin.